Neuer Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat: Christian Hochgrebe übernimmt rotierende Leitung

Der Wechsel an der Spitze der Glücksspielbehörde
Am 1. Juli 2026 übernahm Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, den rotierenden jährlichen Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, und löste damit Sandro Kirchner aus Bayern ab, während die Behörde ihre gesetzliche Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 fortsetzt und dabei die Aufsicht über lizenzierte Betreiber, Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel sowie Anpassungen zur Steigerung der Attraktivität des legalen Marktes in den Mittelpunkt stellt.
Der Übergang erfolgt turnusmäßig und spiegelt die föderale Struktur wider, die seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 die Zusammenarbeit der Bundesländer bei der Regulierung des Glücksspiels regelt, wobei jeder Vorsitzende für ein Jahr die Leitung des Verwaltungsrats innehat und die Koordination zwischen den Ländern sicherstellt.
Hintergründe zum Amtswechsel und den Aufgaben der GGL
Hochgrebe bringt als Berliner Staatssekretär Erfahrung aus der Innenpolitik mit, die für die Umsetzung regulatorischer Vorgaben relevant ist, während Kirchner zuvor die gleichen Aufgaben wahrgenommen hatte und die Behörde in einer Phase des Aufbaus und der ersten Lizenzvergaben geleitet hatte, so dass der Wechsel eine kontinuierliche Fortführung der laufenden Projekte gewährleistet.
Die GGL ist als zentrale Aufsichtsbehörde für das Online-Glücksspiel in Deutschland zuständig und prüft derzeit im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des GlüStV 2021 verschiedene Aspekte der Regulierung, darunter die Wirksamkeit von Lizenzkontrollen, Strategien zur Eindämmung illegaler Angebote und Möglichkeiten, den legalen Markt für Spieler attraktiver zu gestalten, ohne dabei die Schutzziele des Vertrags zu vernachlässigen.
Schwerpunkte der laufenden Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags
Im Mittelpunkt der Überprüfung stehen die Aufsicht über lizenzierte Betreiber, die Entwicklung wirksamer Instrumente gegen illegales Glücksspiel sowie Anpassungen, die den legalen Markt stärken sollen, wobei die GGL unter Hochgrebes Vorsitz die Abstimmung mit den Ländern weiterführt und Daten aus dem Betrieb der ersten Jahre des GlüStV 2021 auswertet.
Beobachter der Regulierungslandschaft weisen darauf hin, dass die rotierende Vorsitzregelung eine ausgewogene Beteiligung aller Bundesländer sicherstellt, was besonders bei der Bewertung der länderübergreifenden Auswirkungen des Vertrags von Bedeutung ist und eine breite Akzeptanz der Ergebnisse fördert.

Die Rolle der GGL bei der Umsetzung des GlüStV 2021
Seit ihrer Gründung koordiniert die GGL die Lizenzvergabe, überwacht die Einhaltung von Werbe- und Jugendschutzvorgaben und arbeitet mit anderen Behörden zusammen, um illegale Angebote zu identifizieren und zu unterbinden, während die aktuelle Evaluation zeigt, wie sich die Regelungen in der Praxis bewährt haben und wo Nachjustierungen erforderlich sein könnten.
Die Behörde veröffentlicht regelmäßig Berichte zu ihren Aktivitäten und stellt diese auf ihrer offiziellen Seite Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zur Verfügung, sodass Interessierte die Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags nachvollziehen können.
Ausblick auf die weitere Arbeit unter Hochgrebes Leitung
In den kommenden Monaten wird Hochgrebe den Verwaltungsrat bei der Fortsetzung der gesetzlichen Prüfung leiten und dabei sicherstellen, dass die Ergebnisse in enger Abstimmung mit allen Ländern erarbeitet werden, wobei der Fokus auf einer ausgewogenen Regulierung liegt, die sowohl den Spielerschutz als auch die Markttransparenz stärkt.
Der Amtswechsel markiert somit keinen Bruch, sondern eine Fortsetzung der etablierten Prozesse, die seit dem Start des GlüStV 2021 kontinuierlich weiterentwickelt werden und die Grundlage für zukünftige Anpassungen bilden.
Zusammenfassung der Entwicklungen
Die Übernahme des Vorsitzes durch Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Rotation und fällt mit der laufenden gesetzlichen Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 zusammen, bei der die GGL ihre Aufgaben in den Bereichen Aufsicht, Bekämpfung illegaler Angebote und Marktattractivität weiterverfolgt, sodass die Behörde ihre Arbeit ohne Unterbrechung fortsetzen kann.